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| Geschrieben von: Stefanie Zimmer |
| Donnerstag, den 26. August 2010 um 08:20 Uhr |
Rauchmelder retten LebenIn Deutschland sterben jährlich ca. 600 Menschen bei Bränden. Auch in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sterben jährlich eine Anzahl von Menschen an den Rauchgasen, die bestimmt überlebt hätten, wenn sie einen Rauchmelder installiert hätten. Besonders Nachts ist ein Brandausbruch in Privathaushalten sehr gefährlich. Man wird im Schlaf von dem Feuer überrascht. Entgegen der langläufigen Meinung, sterben die meisten Menschen nicht durch das Feuer sondern durch den hochgiftigen Brandrauch. Dieser breitet sich um ein vielfaches schneller aus als das Feuer. In einem solchen Brandrauch sind Tausende hochgiftiger (hochtoxische) Gase enthalten. Allen voran Kohlenmonoxid, das bei einer Verbrennung mit unzureichender Sauerstoffzufuhr, was bei fast jedem Brand innerhalb von Gebäuden der Fall ist, entsteht. Das Kohlenmonoxid reichert sich rasch in größeren Konzentrationen im Brandrauch an. Es hat den Nachteil, dass es sich 300 mal besser an das Hämoglobin bindet als Sauerstoff. Dadurch entsteht eine Sauerstoffunterversorgung des Kreislaufes die zwangsläufig zur Bewusstlosigkeitund bei anhaltender Aufnahme von Kohlenmonoxid unweigerlich zum Tode führt. Man erstickt schlicht und einfach. Es genügen bereits 100 Gramm Schaumstoff (z.B. in Polstermöbeln enthalten), um eine tödliche Rauchvergiftung zu erleiden... Eine tödliche Rauchvergiftung kann bereits nach 2 Minuten eintreten. Bei einem Wohnhausbrand in Nickenich im Jahr 2003 kamen ein Familienvater und seine Tochter mit dem Schrecken davon. Sie wurden durch Rauchmelder geweckt und konnten sich noch vor Eintreffen der Feuerwehr Nickenich aus dem brennenden Wohnhaus retten. Rheinland-Pfalz führte als erstes Bundesland im Dezember 2003 die Rauchmelderpflicht für Neubauten mit Wohnnutzung ein. In der Landesbauordnung(LBauO) Rheinland-Pfalz (§ 44 Abs. 8) heißt es dazu: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird." Mittlerweile haben weitere Bundesländer (Saarland Feb. 2004, Schleswig-Holstein Jan. 2005, Hessen Juni 2005) die Rauchmelderpflicht eingeführt. Teilweise gilt eine generelle Rauchmelderpflicht, es wird also nicht zwischen Alt- und Neubauten unterschieden. Noch vor ein paar Jahren waren Rauchmelder relativ teuer. Dieses hat sich aber glücklicherweise geändert. Im Vergleich zu einem Menschenleben, das man lieb gewonnen, an das man sich gewöhnt hat, ohne das man nicht mehr leben möchte, erscheinen die Kosten für einen Rauchmelder gerade zu lächerlich. Das sollte uns unser Leben wert sein. Schenken Sie doch einfach mal das etwas andere Geschenk, ein Rauchmelder ist ein Anfang. Achten Sie beim Kauf auf eine Kompetente Beratung und auf folgende Dinge:
Jeder kann Leben retten. weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 28. Dezember 2010 um 15:58 Uhr |
Rauchmelder-Lebensretter








